Bauplätze im Erbbaurecht „Weiher-Nord“ in Weiher
Die Grundstücke Flst.-Nrn. 6020 und 6021 liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Weiher-Nord“. Die jährlichen Erbbauzinsen für die Grundstücke und sonstige Informationen finden Sie in der Anlage „Preisliste“. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bau- und Umweltamt der Gemeinde Ubstadt-Weiher zu klären.