Taxonomy:

logo

Neubaugebiet „Kapellenbach-Ost“

Der Bauplatz liegt an der südlichen Grenze des Baugebiets. Er kann mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden. Voraussetzung für die Beurkundung ist der gleichzeitige Vertragsabschluss mit dem Bauherrn der anderen Doppelhaushälfte auf Flst.Nr. 6095. Nähere Informationen unter: 0761/2188-905

logo

Neubaugebiet „Kapellenbach-Ost“

Der Bauplatz liegt an der südlichen Grenze des Baugebiets. Er kann mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden. Voraussetzung für die Beurkundung ist der gleichzeitige Vertragsabschluss mit dem Bauherrn der anderen Doppelhaushälfte auf Flst.Nr. 6096. Nähere Informationen unter: 0761/2188-905

logo

Neubaugebiet „Kapellenbach-Ost“

Der Bauplatz liegt an der südlichen Grenze des Baugebiets. Er kann mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden. Voraussetzung für die Beurkundung ist der gleichzeitige Vertragsabschluss mit dem Bauherrn der anderen Doppelhaushälfte auf Flst.Nr. 6093. Nähere Informationen unter: 0761/2188-905

logo

Neubaugebiet „Kapellenbach-Ost“

Der Bauplatz liegt an der südlichen Grenze des Baugebiets. Er kann mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden. Voraussetzung für die Beurkundung ist der gleichzeitige Vertragsabschluss mit dem Bauherrn der anderen Doppelhaushälfte auf Flst.Nr. 6094. Nähere Informationen unter: 0761/2188-905

logo

Neubaugebiet „Kapellenbach-Ost“

Der Bauplatz eignet sich sowohl zur Bebauung mit einem Einzelhaus mit ein bis zwei Wohneinheiten oder für eine Doppelhausbebauung. Dafür müssen bei Vertragsabschluss beide Bauherren feststehen. Nähere Informationen unter: 0761/2188-905

logo

Neubaugebiet „Kapellenbach-Ost“

Der Bauplatz eignet sich sowohl zur Bebauung mit einem Einzelhaus mit ein bis zwei Wohneinheiten oder für eine Doppelhausbebauung. Dafür müssen bei Vertragsabschluss beide Bauherren feststehen. Nähere Informationen unter: 0761/2188-905

logo

Neubaugebiet „Kapellenbach-Ost“

Der Bauplatz liegt an der südlichen Grenze des Baugebiets und stößt im westlichen Bereich an eine Grünfläche. Er eignet sich sowohl zur Bebauung mit einem Einzelhaus mit ein bis zwei Wohneinheiten oder für eine Doppelhausbebauung. Dafür müssen bei Vertragsabschluss beide Bauherren feststehen. Nähere Informationen unter: 0761/2188-905

logo

Bauplatz im Erbbaurecht, das Grundstück liegt im Titiseeweg (Baulücke)

Auf dem Grundstück ist ist die Bebauung mit einem freistehenden Einzelhaus vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt. Nähere Information unter: 0761/2188-908