FAQs
Erbbaurecht
Was ist ein Erbbaurecht und wo ist das Erbbaurecht gesetzlich geregelt?
Im notariellen Erbbaurechtsvertrag verpflichtet sich der kirchliche Grundstückseigentümer, den Grund und Boden auf 99 Jahre für die Bebauung, zum Haben von Bauwerken, zur Verfügung zu stellen. Am Grundstück erhält der Erbbaurechtsnehmer ein umfassendes Nutzungsrecht, das im Grundbuch abgesichert und für das sogar ein eigenes (Erbbau-)Grundbuch neu angelegt wird. Für die Grundstücksüberlassung bezahlt der Hauseigentümer einen jährlichen Erbbauzins, der im Erbbaurechtsvertrag festgelegt wird.
Das Erbbaurecht ist gesetzlich im Erbbaurechtsgesetz geregelt.
Was sind die Vorteile des Erbbaurechts?
Durch ein Erbbaurecht kann bereits ein durchschnittliches Einkommen zur Finanzierung eines Eigenheimes ausreichen. Denn der Hauseigentümer spart dadurch Kosten für den Kauf eines Grundstücks. Dadurch werden Mittel für den Hausbau frei und der Traum vom Wohneigentum wird dadurch für viele Familien erst möglich.
Das Erbbaurecht, als grundstücksgleiches Recht, ist belastbar, verkäuflich und vererblich und wird steuerlich -mit allen Vorteilen- wie ein Kaufgrundstück behandelt.
Das Erbbaurecht bietet Sicherheit über Generationen.
Bei Abschluss des Erbbaurechtsvertrages wird für jedes minderjährige Kind, welches im Haushalt des Erbbauberechtigten wohnt, der Erbbauzins um 20 Prozent ermäßigt. Diese Ermäßigung kann bis zu 80 Prozent betragen und wird einmalig für einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren gewährt. Voraussetzung ist die Eigennutzung des Erbbaurechts.
Wie komme ich an ein Erbbaurecht?
Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage eines einheitlichen Bewerberfragebogens. Bei Grundstücken zu Wohnzwecken werden gerne junge Familien mit minderjährigen Kindern berücksichtigt. Die Beleihungsfähigkeit des Bauvorhabens prüft die finanzierende Bank.
Wo wird das Erbbaurecht eingetragen?
Mit Entstehung des Erbbaurechts werden zwei Grundbücher geführt:
Das Erbbaurecht wird als „Belastung“ im Grundbuch des Grundstücks eingetragen.
Zusätzlich wird für das Erbbaurecht ein eigenes Grundbuchblatt (Erbbaugrundbuch) angelegt.
Kann ein Erbbaurecht beliehen werden?
Das Erbbaurecht, als grundstücksgleiches Recht, ist belastbar, verkäuflich und vererblich und wird steuerlich -mit allen Vorteilen- wie ein Kaufgrundstück behandelt.
Die Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten, Dauerwohn- und Dauernutzungsrechten und Reallasten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Grundstückseigentümers. Das Erbbaurecht kann also auch mit Finanzierungsgrundschulden der Banken für den Hausbau- oder -kauf belastet werden.
Was darf auf einem Erbbaugrundstück gebaut werden?
Die Bebaubarkeit des Erbbaugrundstücks richtet sich zunächst nach den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften. Zudem vereinbaren die Vertragsparteien im Erbbaurechtsvertrag Art und Umfang der Bebauung sowie den Nutzungszweck des Bauwerkes.
Dem Grundstückseigentümer ist ein vollständiger Satz der zur Ausführung kommenden Pläne/Bauvorlagen zu übergeben.
Was ist bei der Planung von baulichen Veränderungen zu beachten?
Erforderlich ist die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers bei vollständigem oder teilweisem Abbruch des Bauwerks oder bei wesentlicher Veränderung des Bauwerks.
Weitere Wohneinheiten oder eine Änderung der vereinbarten Nutzungsart sind nur im Wege der Vertragsänderung möglich.
Dem Grundstückseigentümer ist ein vollständiger Satz der zur Ausführung kommenden Pläne/Bauvorlagen zu übergeben
Welche Laufzeit hat ein Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht wird im Allgemeinen auf die Dauer von 99 Jahren bestellt.
Kann das Erbbaurecht verlängert werden?
Es besteht die Möglichkeit, die Verlängerung des Erbbaurechts auch schon während der Erbbaurechtslaufzeit zu verhandeln und den Inhalt des Erbbaurechts neu zu vereinbaren.
Was geschieht, wenn ein Erbbaurechtsvertrag zeitlich abläuft?
Ein Erbbaurecht ist nicht kündbar, es endet durch Zeitablauf.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit erlischt das Erbbaurecht und das Gebäude fällt an den Grundstückseigentümer zurück. Sofern das Gebäude Wohnzwecken dient, zahlt der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten für die vertraglich vereinbarten und bekannten Bauwerke eine Entschädigung von 2/3 des Verkehrswertes, den sie zu diesem Zeitpunkt haben.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Verlängerung des Erbbaurechts auch schon während der Erbbaurechtslaufzeit zu verhandeln und den Inhalt des Erbbaurechts neu zu vereinbaren.
Was kostet ein Erbbaurecht?
Während der Dauer des Erbbaurechts ist ein jährlicher Erbbauzins – vergleichbar einer Miete – an den Grundstückseigentümer zu zahlen. Der Erbbauzins ist wertgesichert. Er passt sich automatisch entsprechend der Veränderung der Lebenshaltungskosten und der Löhne in Deutschland an.
Die erste Anpassung erfolgt nach 12 Jahren, danach im 6-Jahres-Rhythmus.
Der Erbbauzins ist unabhängig von allen Wertsteigerungen des Grundstücks:
Somit überschaubare Kosten auch in Zukunft.
Was ist eine Erbbauzinsreallast?
Der im Erbbaurechtsvertrag vereinbarte Anspruch des Erbbaurechtsgebers auf Zahlung des Erbbauzinses wird durch Eintragung einer „Erbbauzinsreallast“ in das Erbbaugrundbuch gesichert. Mit Eintragung der Erbbauzinsreallast wird das Erbbaurecht grundbuchlich belastet. Das belastete Erbbaurecht dient somit als Sicherheit für den Erbbauzins – neben der persönlichen Haftung des Erbbaurechtsnehmers.
Welche Kosten entstehen bei Bestellung eines Erbbaurechts? Wer zahlt beim Erbbaurecht Abgaben, Erschließungskosten, Grundsteuer und Versicherungskosten?
Der Erbbauberechtigte hat alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrages entstehen, zu übernehmen. Hierzu gehören insbesondere die Notariats- und Grundbuchgebühren. Außerdem hat der Erbbauberechtigte die Grunderwerbsteuer für die Erbbaurechtsbestellung zu tragen.
Der Erbbauberechtigte übernimmt alle auf das Grundstück und das Erbbaurecht entfallende einmalige und wiederkehrende öffentliche und privatrechtliche Lasten und Abgaben und Pflichten, insbesondere bereits angefallene und noch zur Erhebung gelangende Anlieger- und Erschließungskosten, sowie die Grundsteuer.
Der Erbbauberechtigte ist zudem für die Versicherung seines Gebäudes auf dem Erbbaugrundstück verantwortlich.
Wer trägt die Verkehrssicherungspflicht?
Der Erbbauberechtigte trägt die Verkehrssicherungspflicht für seine Bauwerke und das Erbbaugrundstück einschließlich des Aufwuchses.
Kann das Erbbaurecht veräußert, übertragen oder vererbt werden?
Das Erbbaurecht ist als grundstücksgleiches Recht grundsätzlich veräußerlich. Die Veräußerung des Erbbaurechts bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung des Grundstückseigentümers. Diese wird in der Regel auch erteilt. Es wird dabei geprüft, ob auch nach Übergabe des Erbbaurechts die vertraglichen Rahmenbedingungen gewährleistet sind.
Das Erbbaurecht erlischt nicht mit dem Tod des Erbbaurechtsnehmers, sondern geht mit dem Erbfall auf den oder die Erben des Erbbaurechtsnehmers über.
Förderung
Kann mein Projekt gefördert werden?
Wenn Sie eine Förderung für Ihr Projekt suchen, schauen Sie sich doch zunächst einmal den Überblick über unsere Stiftungen an. In welche der Kategorien „Sanierung“, „Soziales“, „Bildung“, „Kultur“ passt Ihr Anliegen? Auf der Seite Förderung finden Sie Hinweise auf mögliche Stiftungen. In den Förderrichtlinien der jeweiligen Stiftungen finden Sie Genaueres zu den Förderinhalten und was Sie bei einem Antrag einreichen müssen. In jedem Fall muss Ihr Projekt einen Bezug zur Erzdiözese Freiburg haben.
Wer kann einen Antrag stellen?
Je nach Stiftung unterschiedlich können kirchliche Rechtsträger, der Caritassozialdienst, private Personen oder private und öffentliche Institutionen einen Antrag stellen. Schauen Sie hierzu bitte in den Förderrichtlinien nach.
Wann muss ich einen Förderantrag stellen?
Jeder Förderantrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen, da wir einige Zeit für die Bearbeitung benötigen. Projekte, die schon stattgefunden haben, können nicht mehr gefördert werden.
In welcher Höhe kann ich eine Förderung beantragen?
Es werden immer nur anteilige Kosten eines Projekts gefördert, nie die gesamten Kosten. Daher ist es wichtig, die in den Förderrichtlinien verlangten Gesamtkosten aufzulisten ebenso wie die bereits zur Verfügung stehenden Mittel.
Welche Kosten werden gefördert?
Wir fördern mit unseren Stiftungen Projekte, nie reine Personalkosten oder -stellen. Welche Bestandteile eines Projekts gefördert werden, ist in der Regel nicht so entscheidend wie der Inhalt und die Ausrichtung des gesamten Projekts. Anhand der Gesamtkostenübersicht verschaffen wir uns einen Überblick und entscheiden dann, in welcher Höhe wir das gesamte Projekt fördern.
Was muss der Förderantrag enthalten und wie wird er eingereicht?
In den jeweiligen Förderrichtlinien der Stiftungen ist aufgelistet, was Sie für einen Antrag einreichen müssen. Reichen Sie uns gleich alles dort geforderte ein, dann können wir den Antrag auch gleich bearbeiten. Wenn Dinge wie zum Beispiel eine genaue Projektbeschreibung oder ein Zeit- und ein vollständiger Finanzplan fehlen, dauert es länger, weil Sie diese Unterlagen nachliefern müssen.
Wir haben keine Onlineformulare, Sie können Ihren Antrag formlos, aber auf Ihrem offiziellen Briefkopf einreichen. Sie lassen uns Ihren Antrag entweder per Post oder als pdf per E-Mail zukommen. Eine reine E-Mail reicht nicht.
Wie komme ich an die zugesagten Fördermittel?
Die zugesagte Förderung wird auf Anforderung unter Nachweis beglichener Rechnungen sowie der Nennung der Bankverbindung nach Beendigung des Projekts ausbezahlt. Nach Absprache kann die Förderung in Einzelfällen unter Nachweis von bestätigten Kostenvoranschlägen auch vorher überwiesen werden. Die Fördersumme kann auch in maximal drei Teilbeträgen ausbezahlt werden. Nach Abschluss des geförderten Projektes ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Dieser beinhaltet einen formlosen Bericht über das Projekt und seine Wirkung sowie eine Gesamtkostenaufstellung. Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien der fördernden Stiftung.
Wie oft kann ich einen Förderantrag stellen?
Da wir unsere Förderungen möglichst vielen unterschiedlichen Projekten zugute kommen lassen wollen und bei langfristig angelegten Projekten vor allem eine Anschubfinanzierung geben möchten, kann ein Projekt in der Regel nur einmal gefördert werden. Nach vorheriger Absprache kann davon abgewichen werden. Dann aber müssen zwischen den Anträgen mindesten 12 Monate liegen. Die selbe Organisation oder Person kann für unterschiedliche Projekte auch mehrmals Anträge stellen.
Werden Stipendien vergeben?
Die Erzbischof Hermann Stiftung fördert Studierende der Katholischen Theologie oder einer katholischen pastoralen oder religionspädagogischen Ausbildung.
Kann man bei Ihnen direkte Unterstützung für Menschen in Not bekommen?
Der Erzbischöfliche Linzerfond hilft schnell und unkompliziert Menschen in Not. Der Antrag kann aber nicht von Betroffenen direkt gestellt werden, sondern nur über die örtlichen Caritassozialdienste.