Informationen zum Erbbaurecht

Günstigeres Bauen durch Erbbaurecht

Sie möchten ein Haus bauen? Für den Traum vom Eigenheim braucht es viel Eigenkapital. Diese Hürde lässt sich deutlich verringern, wenn Sie sich für ein Grundstück auf dem Wege eines Erbbaurechts entscheiden statt Bauland zu kaufen. Erbbaurechtsverträge werden auf sehr lange Zeit geschlossen. Das von Ihnen gebaute Haus auf dem Grundstück ist Ihr Eigentum, das Grundstück selbst bleibt im Eigentum der Stiftung oder eines anderen kirchlichen Rechtsträgers. Für die Nutzung des Grundstücks zahlen Sie einen jährlichen Erbbauzins.

Fakten zu Erbbaurechten in der Erzdiözese Freiburg

Was ist Erbbaurecht?

Im notariell abgeschlossenen Erbbaurechtsvertrag verpflichtet sich die Stiftung oder die Kirchengemeinde als kirchliche Grundstückseigentümerin, den Grund und Boden auf 99 Jahre für die Bebauung zur Verfügung zu stellen. Der Bauherr oder die Bauherrin wird Eigentümer bzw. Eigentümerin des Gebäudes. Am Grundstück erhält er oder sie ein umfassendes Nutzungsrecht, das im Grundbuch abgesichert wird. Für die Grundstücksüberlassung bezahlen Bauherrin oder Bauherr einen jährlichen Erbbauzins, der im Erbbaurechtsvertrag festgelegt wird.
Die Stiftungen der Erzdiözese Freiburg verwalten für die Stiftungen im Stiftungsverbund und die Kirchengemeinden der Erzdiözese Freiburg knapp 9.000 Erbbaurechtsverträge.

Vorteil Erbbaurecht

Mit Hilfe des Erbbaurechts kann bereits ein durchschnittliches Einkommen zur Finanzierung eines Eigenheimes ausreichen. Denn die Bauherrin oder der Bauherr spart die Kosten für den Kauf eines Grundstücks. Der Traum vom Wohneigentum wird dadurch für viele Familien erst möglich.

Vergabekriterien

Bei Baugrundstücken zu Wohnzwecken werden gerne junge Familien mit minderjährigen Kindern berücksichtigt. Für die Auswahl dient ein einheitlicher Bewerbungsfragebogen. Die Beleihungsfähigkeit des Bauvorhabens prüft die finanzierende Bank.

Entlastung für Familien

Bei Abschluss des Erbbaurechtsvertrages wird für jedes minderjährige Kind, welches im Haushalt der Erbbauberechtigten wohnt, der Erbbauzins um 20 Prozent ermäßigt. Voraussetzung ist die Eigennutzung des Erbbaurechts. Diese Ermäßigung kann sich maximal auf bis zu 80 Prozent summieren und wird einmalig für einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren gewährt.

Sie suchen ein Baugrundstück im Erbbaurecht?

Bei uns können sich Bauwillige über Baugrundstücke der Stiftungen und der örtlichen Kirchengemeinde erkundigen, die zur Vergabe im Wege des Erbbaurechts zur Verfügung stehen.

Aktuelle Angebote

Aktuelle Angebote


Bauplätze im Erbbaurecht Neubaugebiet „Hofäcker“ in Obrigheim-Asbach

Auf dem Grundstück ist die Bebauung mit einem freistehenden Einzelhaus vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt.

Der jährliche Erbbauzins für die Grundstücke und die genauen Grundstücksgrößen sind der beigefügten PDF-Liste zu entnehmen. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen.

Grundstückseigentümer ist der Kath. Kirchenfond Asbach.


Adresse: Hofäcker

Gemarkung: Obrigheim-Asbach

Grundstücksfläche: 553m² - 656m²

Nutzung: Wohnbau

Jährlicher Erbbauzins: € 2.040,- bis € 2.424,-

Hier finden Sie Antworten auf viele Ihrer Fragen:

Was ist ein Erbbaurecht und wo ist das Erbbaurecht gesetzlich geregelt?

Im notariellen Erbbaurechtsvertrag verpflichtet sich der kirchliche Grundstückseigentümer, den Grund und Boden auf 99 Jahre für die Bebauung, zum Haben von Bauwerken, zur Verfügung zu stellen. Am Grundstück erhält der Erbbaurechtsnehmer ein umfassendes Nutzungsrecht, das im Grundbuch abgesichert und für das sogar ein eigenes (Erbbau-)Grundbuch neu angelegt wird. Für die Grundstücksüberlassung bezahlt der Hauseigentümer einen jährlichen Erbbauzins, der im Erbbaurechtsvertrag festgelegt wird.
Das Erbbaurecht ist gesetzlich im Erbbaurechtsgesetz geregelt.

Was sind die Vorteile des Erbbaurechts?

Durch ein Erbbaurecht kann bereits ein durchschnittliches Einkommen zur Finanzierung eines Eigenheimes ausreichen. Denn der Hauseigentümer spart dadurch Kosten für den Kauf eines Grundstücks. Dadurch werden Mittel für den Hausbau frei und der Traum vom Wohneigentum wird dadurch für viele Familien erst möglich.
Das Erbbaurecht, als grundstücksgleiches Recht, ist belastbar, verkäuflich und vererblich und wird steuerlich -mit allen Vorteilen- wie ein Kaufgrundstück behandelt.

Das Erbbaurecht bietet Sicherheit über Generationen.

Bei Abschluss des Erbbaurechtsvertrages wird für jedes minderjährige Kind, welches im Haushalt des Erbbauberechtigten wohnt, der Erbbauzins um 20 Prozent ermäßigt. Diese Ermäßigung kann bis zu 80 Prozent betragen und wird einmalig für einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren gewährt. Voraussetzung ist die Eigennutzung des Erbbaurechts.

Wie komme ich an ein Erbbaurecht?

Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage eines einheitlichen Bewerberfragebogens. Bei Grundstücken zu Wohnzwecken werden  gerne junge Familien mit minderjährigen Kindern berücksichtigt. Die Beleihungsfähigkeit des Bauvorhabens prüft die finanzierende Bank.

Wo wird das Erbbaurecht eingetragen?

Mit Entstehung des Erbbaurechts werden zwei Grundbücher geführt: Das Erbbaurecht wird als „Belastung“ im Grundbuch des Grundstücks eingetragen.
Zusätzlich wird für das Erbbaurecht ein eigenes Grundbuchblatt (Erbbaugrundbuch) angelegt.

Kann ein Erbbaurecht beliehen werden?

Das Erbbaurecht, als grundstücksgleiches Recht, ist belastbar, verkäuflich und vererblich und wird steuerlich -mit allen Vorteilen- wie ein Kaufgrundstück behandelt.
Die Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten, Dauerwohn- und Dauernutzungsrechten und Reallasten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Grundstückseigentümers. Das Erbbaurecht kann also auch mit Finanzierungsgrundschulden der Banken für den Hausbau- oder -kauf belastet werden.

Was darf auf einem Erbbaugrundstück gebaut werden?

Die Bebaubarkeit des Erbbaugrundstücks richtet sich zunächst nach den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften. Zudem vereinbaren die Vertragsparteien im Erbbaurechtsvertrag Art und Umfang der Bebauung sowie den Nutzungszweck des Bauwerkes.
Dem Grundstückseigentümer ist ein vollständiger Satz der zur Ausführung kommenden Pläne/Bauvorlagen zu übergeben.

Was ist bei der Planung von baulichen Veränderungen zu beachten?

Erforderlich ist die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers bei vollständigem oder teilweisem Abbruch des Bauwerks oder bei wesentlicher Veränderung des Bauwerks.
Weitere Wohneinheiten oder eine Änderung der vereinbarten Nutzungsart sind nur im Wege der Vertragsänderung möglich.
Dem Grundstückseigentümer ist ein vollständiger Satz der zur Ausführung kommenden Pläne/Bauvorlagen zu übergeben.

Welche Laufzeit hat ein Erbbaurecht?

Das Erbbaurecht wird im Allgemeinen auf die Dauer von 99 Jahren bestellt.

Kann das Erbbaurecht verlängert werden?

Es besteht die Möglichkeit, die Verlängerung des Erbbaurechts auch schon während der Erbbaurechtslaufzeit zu verhandeln und den Inhalt des Erbbaurechts neu zu vereinbaren.

Was geschieht, wenn ein Erbbaurechtsvertrag zeitlich abläuft?

Ein Erbbaurecht ist nicht kündbar, es endet durch Zeitablauf.

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit erlischt das Erbbaurecht und das Gebäude fällt an den Grundstückseigentümer zurück. Sofern das Gebäude Wohnzwecken dient, zahlt der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten für die vertraglich vereinbarten und bekannten Bauwerke eine Entschädigung von 2/3 des Verkehrswertes, den sie zu diesem Zeitpunkt haben.

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Verlängerung des Erbbaurechts auch schon während der Erbbaurechtslaufzeit zu verhandeln und den Inhalt des Erbbaurechts neu zu vereinbaren.

Was kostet ein Erbbaurecht?

Während der Dauer des Erbbaurechts ist ein jährlicher Erbbauzins – vergleichbar einer Miete – an den Grundstückseigentümer zu zahlen. Der Erbbauzins ist wertgesichert. Er passt sich automatisch entsprechend der Veränderung der Lebenshaltungskosten und der Löhne in Deutschland an.
Die erste Anpassung erfolgt nach 12 Jahren, danach im 6-Jahres-Rhythmus.
Der Erbbauzins ist unabhängig von allen Wertsteigerungen des Grundstücks: Somit überschaubare Kosten auch in Zukunft.

Was ist eine Erbbauzinsreallast?

Der im Erbbaurechtsvertrag vereinbarte Anspruch des Erbbaurechtsgebers auf Zahlung des Erbbauzinses wird durch Eintragung einer „Erbbauzinsreallast“ in das Erbbaugrundbuch gesichert. Mit Eintragung der Erbbauzinsreallast wird das Erbbaurecht grundbuchlich belastet. Das belastete Erbbaurecht dient somit als Sicherheit für den Erbbauzins – neben der persönlichen Haftung des Erbbaurechtsnehmers.

Welche Kosten entstehen bei Bestellung eines Erbbaurechts? Wer zahlt Abgaben, Erschließungskosten, Grundsteuer und Versicherungskosten?

Der Erbbauberechtigte hat alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrages entstehen, zu übernehmen. Hierzu gehören insbesondere die Notariats- und Grundbuchgebühren. Außerdem hat der Erbbauberechtigte die Grunderwerbsteuer für die Erbbaurechtsbestellung zu tragen.

Der Erbbauberechtigte übernimmt alle auf das Grundstück und das Erbbaurecht entfallende einmalige und wiederkehrende öffentliche und privatrechtliche Lasten und Abgaben und Pflichten, insbesondere bereits  angefallene und noch zur Erhebung gelangende Anlieger- und Erschließungskosten,  sowie die Grundsteuer.

Der Erbbauberechtigte ist zudem für die Versicherung seines Gebäudes auf dem Erbbaugrundstück verantwortlich.

Wer trägt die Verkehrssicherungspflicht?

Der Erbbauberechtigte trägt die Verkehrssicherungspflicht für seine Bauwerke und das Erbbaugrundstück einschließlich des Aufwuchses.

Kann das Erbbaurecht veräußert, übertragen oder vererbt werden?

Das Erbbaurecht ist als grundstücksgleiches Recht grundsätzlich veräußerlich. Die Veräußerung des Erbbaurechts bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung des Grundstückseigentümers. Diese wird in der Regel auch erteilt. Es wird dabei geprüft, ob auch nach Übergabe des Erbbaurechts die vertraglichen Rahmenbedingungen gewährleistet sind.

Das Erbbaurecht erlischt nicht mit dem Tod des Erbbaurechtsnehmers, sondern geht mit dem Erbfall auf den oder die Erben des Erbbaurechtsnehmers über.

Stiftungen der
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