Bauplätze

Bauen auf
kirchlichem Grund

Das Vermögen der von den Stiftungen der Erzdiözese Freiburg verwalteten Stiftungen besteht zum großen Teil aus Immobilien. Da Stiftungen ihr Vermögen erhalten müssen, werden Baugrundstücke grundsätzlich im Erbbaurecht vergeben. Informationen zum Erbbaurecht finden Sie hier.

Das Referat Immobilienmanagement – Grundstücke ist verantwortlich für den Grundstücksverkehr, also den Kauf, den Verkauf und oder die Belastung von Grundstücken. Im Auftrag der Erzdiözese Freiburg tragen die Fachkräfte der Referate außerdem die Verantwortung für die Erbbaurechtsverwaltung aller kirchlichen Rechtspersonen im Erzbistum. Dies beinhaltet auch die Liegenschaftsaufsicht.

Sie suchen ein Baugrundstück?

Bei uns können sich Bauwillige über Baugrundstücke der Stiftungen und der örtlichen Kirchengemeinde erkundigen, die in der Regel zur Vergabe im Wege des Erbbaurechts zur Verfügung stehen.

Aktuelle Angebote


Bauplätze im Erbbaurecht Neubaugebiet „Hofäcker“ in Obrigheim-Asbach

Auf dem Grundstück ist die Bebauung mit einem freistehenden Einzelhaus vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt.

Der jährliche Erbbauzins für die Grundstücke und die genauen Grundstücksgrößen sind der beigefügten PDF-Liste zu entnehmen. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen.

Grundstückseigentümer ist der Kath. Kirchenfond Asbach.


Adresse: Hofäcker

Gemarkung: Obrigheim-Asbach

Grundstücksfläche: 553m² - 656m²

Nutzung: Wohnbau

Jährlicher Erbbauzins: € 2.040,- bis € 2.424,-

Sie wollen sich für einen Bauplatz bewerben?

Sie haben in unseren aktuellen Angeboten ein passendes Baugrundstück gefunden, für das Sie sich bewerben möchten? Bitte füllen Sie den digitalen Bewerbungsbogen aus. Wir melden uns, wenn wir Ihnen ein Angebot machen können.

Unser Service für Kirchengemeinden

Die Mitarbeitenden des Referates begleiten die Entwicklung kirchlicher Grundstücke zu Baulandflächen und die Erbbaurechtsbestellung als Beraterinnen und Berater der örtlichen Kirchengemeinde und Stiftungsräte. Gemäß der kirchlichen Vermögensverwaltungsordnung (KVO) Teil V § 7 sind wir für die Genehmigung von Erbbaurechtsverträgen und sonstigen Rechtsgeschäften über Grundstücke der Kirchengemeinden in der Erzdiözese Freiburg zuständig. Nutzen Sie unser Fachwissen zu den Fragen der kirchlichen Grundstücksverwaltung und der Erbbaurechtsvergabe. Wir sind gerne für Sie da. Vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin.

Was passiert mit den Einnahmen?

Ihre Miete oder Ihre Pacht tut Gutes. Da eine Stiftung Ihre Vertragspartnerin ist, fließt das von Ihnen gezahlte Geld nach Abzug der Kosten in die Förderung von Projekten, die dem Zweck der jeweiligen Stiftung entsprechen. Denn jede Stiftung ist mit ihrem Vermögen nur ihrem Stiftungszweck verpflichtet. Wie jede andere Stiftung auch, müssen wir uns an die Vorgaben aus dem Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht halten. So fördern wir Sanierungen an Kirchen und Pfarrhäusern und helfen damit, unser Kulturgut zu erhalten. Auch helfen wir Menschen in Not, unterstützen Studierende der katholischen Theologie oder fördern christliche Kunst und Kultur – um nur ein paar wenige Beispiele zu nennen.

Stiftungen der
Erzdiözese Freiburg

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Schoferstr. 2
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