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Bauplätze im Erbbaurecht | Baugebiet „Am Rhein“ in Schwörstadt

Die Grundstücke sind für eine Doppelhausbebauung vorgesehen und liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Am Rhein". Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen.

Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt zu klären.

 

Nähere Informationen unter: 0761/2188-905


Adresse: Augstmatt 65 + 66

Gemarkung: Schwörstadt

Flurstücknr.: 5277 und 5278

Grundstücksfläche: 356 m² bzw. 355 m²

Nutzung: Wohnbau

Jährlicher Erbbauzins: 3.417,60 € bzw. 3.408,00 €

Erschließungskosten und KAG-Beiträge: 56.960 € bzw. 56.800 €


Bauplatz im Erbbaurecht / Neubaugebiet „Kirchenacker“ in St. Märgen

Das Grundstück kann mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden.

Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen.

Nähere Informationen erhalten Sie unter: 0761/2188-908


Adresse: Abt-Glunk-Weg

Gemarkung: St. Märgen

Flurstücknr.: 91/57

Grundstücksfläche: 241 qm

Nutzung: Wohnbau

Jährlicher Erbbauzins: 1.356,00

Erschließungskosten und KAG-Beiträge: 33.740,00 €


Bauplatz im Erbbaurecht / Neubaugebiet „Kirchenacker“ in St. Märgen

Das Grundstück kann mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden.

Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen.

Nähere Informationen erhalten Sie unter: 0761/2188-908


Adresse: Abt-Glunk-Weg

Gemarkung: St. Märgen

Flurstücknr.: 91/56

Grundstücksfläche: 240 qm

Nutzung: Wohnbau

Jährlicher Erbbauzins: 1.344,00 €

Erschließungskosten und KAG-Beiträge: 33.600,00 €


Bauplatz im Erbbaurecht / Neubaugebiet „Kirchenacker“ in St. Märgen

Auf dem Grundstück ist die Bebauung mit einem freistehenden Einzelhaus vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt.

Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen.

Nähere Informationen erhalten Sie unter 0761/2188-908

 


Adresse: Abt-Glunk-Weg

Gemarkung: St. Märgen

Flurstücknr.: 91/55

Grundstücksfläche: 651 qm

Nutzung: Wohnbau

Jährlicher Erbbauzins: 3.636,00

Erschließungskosten und KAG-Beiträge: 91.140,00 €

Was passiert mit den Einnahmen?

Ihre Miete oder Ihre Pacht tut Gutes. Da eine Stiftung Ihre Vertragspartnerin ist, fließt das von Ihnen gezahlte Geld nach Abzug der Kosten in die Förderung von Projekten, die dem Zweck der jeweiligen Stiftung entsprechen. Denn jede Stiftung ist mit ihrem Vermögen nur ihrem Stiftungszweck verpflichtet. Wie jede andere Stiftung auch, müssen wir uns an die Vorgaben aus dem Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht halten. So fördern wir Sanierungen an Kirchen und Pfarrhäusern und helfen damit, unser Kulturgut zu erhalten. Auch helfen wir Menschen in Not, unterstützen Studierende der katholischen Theologie oder fördern christliche Kunst und Kultur – um nur ein paar wenige Beispiele zu nennen.

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