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Bauplatz Doppelhaushälfte im Erbbaurecht in Jechtingen

Auf dem Grundstück ist die Bebauung mit einer Doppelhaushälfte vorgesehen.

Baurechtliche Fragen klären sie bitte mit dem Baurechtsamt.

Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbauberechtigten zu übernehmen.

Nähere Informationen unter 07642/9070-164


Adresse: Löchleäckerstraße

Gemarkung: Jechtingen

Flurstücknr.: 8048

Grundstücksfläche: 291

Nutzung: Wohnbau

Jährlicher Erbbauzins: 2.040,00 €

Erschließungskosten und KAG-Beiträge: 40.708,07 €

Provision: keine


Bauplätze im Erbbaurecht Neubaugebiet „Hofäcker“ in Obrigheim-Asbach

Auf dem Grundstück ist die Bebauung mit einem freistehenden Einzelhaus vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt.

Der jährliche Erbbauzins für die Grundstücke und die genauen Grundstücksgrößen sind der beigefügten PDF-Liste zu entnehmen. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen.

Grundstückseigentümer ist der Kath. Kirchenfond Asbach.


Adresse: Hofäcker

Gemarkung: Obrigheim-Asbach

Grundstücksfläche: 553m² - 656m²

Nutzung: Wohnbau

Jährlicher Erbbauzins: € 2.040,- bis € 2.424,-


Bauplatz im Erbbaurecht „Gärtenwiesen West“ in Büchenau

Das Grundstücke Flst.-Nr. 6968 ist für eine Bebauung mit einer Doppelhaushälfte geeignet und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gärtenwiesen West“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordungsamt der Stadt Bruchsal zu klären.

Der jährliche Erbbauzins für das Grundstück sowie die genaue Grundstücksgröße sind der beigefügten PDF-Liste zu entnehmen. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen.


Adresse: Margeritenweg 18, Büchenau

Gemarkung: Büchenau

Flurstücknr.: 6968

Grundstücksfläche: 369

Nutzung: Wohnbau

Jährlicher Erbbauzins: 3.276,00

Erschließungskosten und KAG-Beiträge: 125,00 €/m²


Bauplätze im Erbbaurecht „Rödermatt III“ in Oberkirch-Zusenhofen

Auf den Grundstücken ist die Bebauung mit freistehenden Einzelhäusern vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt.

Der jährliche Erbbauzins für die Grundstücke und die genauen Grundstücksgrößen sind der beigefügten PDF-Liste zu entnehmen. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen.


Gemarkung: Oberkirch-Zusenhofen

Flurstücknr.: 3528, 3529, 3534, 3535

Grundstücksfläche: ab 351 m²

Nutzung: Wohnbau

Jährlicher Erbbauzins: ab 1.092,00 €

Erschließungskosten und KAG-Beiträge: ab 67.392,00 €

Provision: keine

Was passiert mit den Einnahmen?

Ihre Miete oder Ihre Pacht tut Gutes. Da eine Stiftung Ihre Vertragspartnerin ist, fließt das von Ihnen gezahlte Geld nach Abzug der Kosten in die Förderung von Projekten, die dem Zweck der jeweiligen Stiftung entsprechen. Denn jede Stiftung ist mit ihrem Vermögen nur ihrem Stiftungszweck verpflichtet. Wie jede andere Stiftung auch, müssen wir uns an die Vorgaben aus dem Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht halten. So fördern wir Sanierungen an Kirchen und Pfarrhäusern und helfen damit, unser Kulturgut zu erhalten. Auch helfen wir Menschen in Not, unterstützen Studierende der katholischen Theologie oder fördern christliche Kunst und Kultur – um nur ein paar wenige Beispiele zu nennen.

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