Einzelhaus mit 63/Teil 2 bzw. Doppelhaushälfte in Ühlingen-Birkendorf
Die Bauplätze 63/Teil 1-3 sind bisher noch nicht geteilt. Die Grenzziehung kann daher noch von den Interessenten bestimmt werden. Der Erbbauzins wird dann anhand der endgültigen Größe berechnet. Zulässig ist sowohl Einzelhaus oder Doppelhausbebauung. Innenbereich gem. § 34 Baugesetzbuch. D.h., dass sich die Bauweise an der Umgebungsbebauung orientieren muss. Nähere Informationen unter: 0761/2188-905