Einzelhaus mit 63/Teil 1 bzw. Doppelhaushälfte in Ühlingen-Birkendorf

Die Bauplätze 63/Teil 1-3 sind bisher noch nicht geteilt. Die Grenzziehung kann daher noch von den Interessenten bestimmt werden. Der Erbbauzins wird dann anhand der endgültigen Größe berechnet. Zulässig ist sowohl Einzelhaus oder Doppelhausbebauung.

Innenbereich gem. § 34 Baugesetzbuch. D.h., dass sich die Bauweise an der Umgebungsbebauung orientieren muss.

Nähere Informationen unter: 0761/2188-905


Adresse: Im Oberholz
79777 Ühlingen-Birkendorf

Gemarkung: Birkendorf

Flurstücknr.: 63/Teil 2

Grundstücksfläche: 500 m²

Nutzung: Wohnbau

Jährlicher Erbbauzins: 1.704,00 €

Erschließungskosten und KAG-Beiträge: keine

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