
Bauplätze im Erbbaurecht Neubaugebiet „Schneidersberg II“ in Aglasterhausen
Auf dem Grundstück ist die Bebauung mit einem freistehenden Einzelhaus vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt. Der jährliche Erbbauzins für die Grundstücke und die genauen Grundstücksgrößen sind der beigefügten PDF-Liste zu entnehmen. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen.