Bauplatz Doppelhaushälfte im Erbbaurecht in Jechtingen
Auf dem Grundstück ist die Bebauung mit einer Doppelhaushälfte vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären sie bitte mit dem Baurechtsamt. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbauberechtigten zu übernehmen. Nähere Informationen unter 07642/9070-164