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Bauplätze im Erbbaurecht Neubaugebiet „Schneidersberg II“ in Aglasterhausen

Auf dem Grundstück ist die Bebauung mit einem freistehenden Einzelhaus vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt. Der jährliche Erbbauzins für die Grundstücke und die genauen Grundstücksgrößen sind der beigefügten PDF-Liste zu entnehmen. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen.

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Bauplatz im Erbbaurecht in Kraichtal-Neuenbürg, Baugebiet „Lerchenberg“

Bebauung mit Einzelhaus möglich. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte direkt mit dem Bauordnungsamt der Stadt Kraichtal ab. Nähere Informationen unter: 06221/9001-23

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Bauplatz im Erbbaurecht in Riegel, Gewerbeeinheit möglich

Das Grundstück kann mit einem Wohnhaus bebaut werden. Möglich ist auch die Bebauung mit einem Wohnhaus mit Gewerbeeinheit. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt. Nähere Informationen unter: 0761/2188-906

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Einzelhaus in Ühlingen-Birkendorf

Die Bauplätze 63/Teil 1-3 sind bisher noch nicht geteilt. Die Grenzziehung kann daher noch von den Interessenten bestimmt werden. Der Erbbauzins wird dann anhand der endgültigen Größe berechnet. Zulässig ist sowohl Einzelhaus oder Doppelhausbebauung. Innenbereich gem. § 34 Baugesetzbuch. D.h., dass sich die Bauweise an der Umgebungsbebauung orientieren muss. Nähere Informationen unter: 0761/2188-905

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Einzelhaus mit 63/Teil 1 bzw. Doppelhaushälfte in Ühlingen-Birkendorf

Die Bauplätze 63/Teil 1-3 sind bisher noch nicht geteilt. Die Grenzziehung kann daher noch von den Interessenten bestimmt werden. Der Erbbauzins wird dann anhand der endgültigen Größe berechnet. Zulässig ist sowohl Einzelhaus oder Doppelhausbebauung. Innenbereich gem. § 34 Baugesetzbuch. D.h., dass sich die Bauweise an der Umgebungsbebauung orientieren muss. Nähere Informationen unter: 0761/2188-905

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Einzelhaus mit 63/Teil 2 bzw. Doppelhaushälfte in Ühlingen-Birkendorf

Die Bauplätze 63/Teil 1-3 sind bisher noch nicht geteilt. Die Grenzziehung kann daher noch von den Interessenten bestimmt werden. Der Erbbauzins wird dann anhand der endgültigen Größe berechnet. Zulässig ist sowohl Einzelhaus oder Doppelhausbebauung. Innenbereich gem. § 34 Baugesetzbuch. D.h., dass sich die Bauweise an der Umgebungsbebauung orientieren muss. Nähere Informationen unter: 0761/2188-905

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Baugebiet „Sommerhalde“

Der Bauplatz liegt am Südhang. Von der Gesamtgröße ist nur der straßenseitige Teil mit ca. 780 m² bebaubar. 533 m² sind private Grünfläche. Dies ist beim Erbbauzins entsprechend berücksichtigt. Nähere Informationen unter: 0761/2188-905

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Bauplatz im Erbbaurecht, das Grundstück liegt in der Straße „Am Rain“ (Baulücke)

Auf dem Grundstück ist die Bebauung mit einem freistehenden Einzelhaus vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt. Nähere Informationen unter: 0761/2188-908

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Bauplatz im Erbbaurecht, Neubaugebiet „Sonnenbühl“

Das Grundstück ist für eine Bebauung mit einem Einzelhaus geeignet und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sonnenbühl“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordungsamt der Gemeinde Ostrach zu klären. Nähere Informationen unter: 0761/2188-909

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Bauplatz im Erbbaurecht, Bebauungsplan „Zum Berg“

Die Grundstücke sind für eine Bebauung mit Einzelhäusern geeignet und liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zum Berg“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordungsamt der Gemeinde Inzigkofen zu klären. Nähere Informationen unter: 0761/2188-909

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Bauplatz im Erbbaurecht, Bebauungsplan „Zum Berg“

Die Grundstücke sind für eine Bebauung mit Einzelhäusern geeignet und liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zum Berg“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordungsamt der Gemeinde Inzigkofen zu klären. Nähere Informationen unter: 0761/2188-909

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Bauplatz im Erbbaurecht, Bebauungsplan „Zum Berg“

Die Grundstücke sind für eine Bebauung mit Einzelhäusern geeignet und liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zum Berg“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordungsamt der Gemeinde Inzigkofen zu klären. Nähere Informationen unter: 0761/2188-909