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Bauplatz im Erbbaurecht im Baugebiet „Bei der Erlenwies“ in Gailingen

Das Grundstück ist für eine Einzelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des „Bebauungsplans Bei der Erlenwies“. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte direkt mit dem Baurechtsamt der Gemeinde Gailingen. Grundstückseigentümer ist der Kath. Kirchenfond Gailingen. Nähere Informationen unter: 0761/2188-904

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Bauplatz im Erbbaurecht, Baugebiet Längenberg-Ost in Aach

Das Grundstück ist für eine Einzelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Längenberg-Ost“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt der Stadt Aach zu klären. Nähere Information unter: 0761/2188-904

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Bauplatz im Erbbaurecht / Neubaugebiet „Europa-Feld I“ in Ringsheim

Auf dem Grundstück ist die Bebauung mit einem freistehenden Einzelhaus vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbauberechtigten zu tragen. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Tel.Nr.: 0761/2188-908

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Bauplatz im Wege des Erbbaurechts / Baugebiet „Westäcker“ in Gutmadingen (Geisingen)

Das Grundstück ist für eine Einzelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Westäcker“. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte direkt mit dem Baurechtsamt der Stadt Geisingen. Grundstückseigentümer ist der Kath. Kirchenfond Aulfingen. Nähere Informationen erhalten Sie unter: 0761/2188-908

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Bauplätze im Erbbaurecht im Baugebiet „Grabenäcker“ in Mahlspüren im Hegau

Die Grundstücke sind für eine Einzelhausbebauung vorgesehen und liegen im Geltungsbereich des „Bebauungsplans Grabenäcker“. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte direkt mit dem Baurechtsamt der Stadt Stockach. Der jährliche Erbbauzins für die Grundstücke , die genauen Grundstücksgrößen sowie die zu übernehmenden Anlieger- und Erschließungskosten sind der beigefügten PDF-Liste zu entnehmen. Grundstückseigentümer ist der Kath. Kirchenfond Stockach-Wahlwies. …

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Bauplätze im Erbbaurecht „In der Burghalde“ in Stockach

Die Grundstücke sind für eine Einzelhausbebauung vorgesehen und liegen im Geltungsbereich des „Bebauungsplans Burghalde“.  Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt der Stadt Stockach. Der jährliche Erbbauzins für die Grundstücke und die genauen Grundstücksgrößen sowie die zu übernehmenden Anlieger- und Erschließungskosten sind der beigefügten PDF-Liste zu entnehmen. Nähere Informationen unter 0761/2188-904.  

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Bauplatz Doppelhaushälfte im Erbbaurecht in Jechtingen

Auf dem Grundstück ist die Bebauung mit einer Doppelhaushälfte vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären sie bitte mit dem Baurechtsamt. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbauberechtigten zu übernehmen. Nähere Informationen unter 07642/9070-164

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Bauplätze im Erbbaurecht Neubaugebiet „Hofäcker“ in Obrigheim-Asbach

Auf dem Grundstück ist die Bebauung mit einem freistehenden Einzelhaus vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt. Der jährliche Erbbauzins für die Grundstücke und die genauen Grundstücksgrößen sind der beigefügten PDF-Liste zu entnehmen. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen. Grundstückseigentümer ist der Kath. Kirchenfond Asbach.

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Bauplatz im Erbbaurecht „Gärtenwiesen West“ in Büchenau

Das Grundstück Flst.-Nr. 6968 ist für eine Bebauung mit einer Doppelhaushälfte geeignet und liegT im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gärtenwiesen West“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordungsamt der Stadt Bruchsal zu klären. Der jährliche Erbbauzins für das Grundstück mit einer Größe von 369 m² beträgt 3.276,00 €.  Die Anlieger- und Erschließungskosten betragen 46.125,00 € sind …

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Bauplätze im Erbbaurecht Neubaugebiet „Grötsch/Wallschloe“ in Lauda-Königshofen

Auf dem Grundstück ist die Bebauung mit einem freistehenden Einzelhaus vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt. Der jährliche Erbbauzins für die Grundstücke und die genauen Grundstücksgrößen sind der beigefügten PDF-Liste zu entnehmen. Der Erschließungsbeitrag ist vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen.

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Bauplatz im Erbbaurecht / Neubaugebiet „Hondinger Straße“ in Fürstenberg (Hüfingen)

Auf dem Grundstück ist die Bebauung mit einem freistehenden Einzelhaus vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen. Nähere Informationen erhalten Sie unter: 0761/2188-908

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Bauplatz im Erbbaurecht / Neubaugebiet „Hondinger Straße“ in Fürstenberg (Hüfingen)

Auf dem Grundstück ist die Bebauung mit einem freistehenden Einzelhaus vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen. Nähere Informationen erhalten Sie unter: 0761/2188-908