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Bauplatz im Erbbaurecht, Baugebiet Winkelfeld in Bischweier

Das Grundstück ist für eine Doppelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Winkelfeld“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde Bischweier zu klären.   Nähere Informationen unter: 0761/2188-907

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Bauplatz im Erbbaurecht, Baugebiet Winkelfeld in Bischweier

Das Grundstück ist für eine Doppelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Winkelfeld“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde Bischweier zu klären.   Nähere Informationen unter: 0761/2188-907

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Bauplatz im Erbbaurecht, Baugebiet Winkelfeld in Bischweier

Das Grundstück ist für eine Einzelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Winkelfeld“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde Bischweier zu klären.   Nähere Informationen unter: 0761/2188-907

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Bauplatz im Erbbaurecht, Baugebiet Winkelfeld in Bischweier

Das Grundstück ist für eine Einzelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Winkelfeld“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde Bischweier zu klären.   Nähere Informationen unter: 0761/2188-907

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Bauplatz im Erbbaurecht, Baugebiet Winkelfeld in Bischweier

Das Grundstück ist für eine Einzelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Winkelfeld“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde Bischweier zu klären.   Nähere Informationen unter: 0761/2188-907

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Bauplatz im Erbbaurecht, Baugebiet Winkelfeld in Bischweier

Das Grundstück ist für eine Einzelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Winkelfeld“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde Bischweier zu klären.   Nähere Informationen unter: 0761/2188-907

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Bauplatz im Erbbaurecht, Baugebiet Winkelfeld in Bischweier

Das Grundstück ist für eine Einzelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Winkelfeld“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde Bischweier zu klären.   Nähere Informationen unter: 0761/2188-907

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Bauplatz im Erbbaurecht, Baugebiet Winkelfeld in Bischweier

Das Grundstück ist für eine Einzelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Winkelfeld“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde Bischweier zu klären.   Nähere Informationen unter: 0761/2188-907

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Bauplätze im Erbbaurecht „Weiher-Nord“ in Weiher

Die Grundstücke Flst.-Nrn. 6020 und 6021 liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Weiher-Nord“. Die jährlichen Erbbauzinsen für die Grundstücke und sonstige Informationen finden Sie in der Anlage „Preisliste“. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bau- und Umweltamt der Gemeinde Ubstadt-Weiher zu klären.

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Bauplatz im Wege des Erbbaurechts im Baugebiet „Elme IV“ in Oberharmersbach

Auf dem Grundstück ist die Bebauung mit einem freistehenden Einzelhaus vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen. Nähere Informationen erhalten Sie unter: 0761/2188-908

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Bauplatz im Wege des Erbbaurechts im Baugebiet „Elme IV“ in Oberharmersbach

Auf dem Grundstück ist die Bebauung mit einem freistehenden Einzelhaus vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen. Nähere Informationen erhalten Sie unter: 0761/2188-908

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Bauplatz im Erbbaurecht im Baugebiet „Bei der Erlenwies“ in Gailingen

Das Grundstück ist für eine Einzelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des „Bebauungsplans Bei der Erlenwies“. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte direkt mit dem Baurechtsamt der Gemeinde Gailingen. Grundstückseigentümer ist der Kath. Kirchenfond Gailingen. Nähere Informationen unter: 0761/2188-904