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Pictogramm eines Gebäudes

Bauplatz Doppelhaushälfte im Erbbaurecht in Jechtingen

Auf dem Grundstück ist die Bebauung mit einer Doppelhaushälfte vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären sie bitte mit dem Baurechtsamt. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbauberechtigten zu übernehmen. Nähere Informationen unter 07642/9070-164

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Bauplätze im Erbbaurecht Neubaugebiet „Hofäcker“ in Obrigheim-Asbach

Auf dem Grundstück ist die Bebauung mit einem freistehenden Einzelhaus vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt. Der jährliche Erbbauzins für die Grundstücke und die genauen Grundstücksgrößen sind der beigefügten PDF-Liste zu entnehmen. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen. Grundstückseigentümer ist der Kath. Kirchenfond Asbach.

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Bauplatz im Erbbaurecht „Gärtenwiesen West“ in Büchenau

Das Grundstücke Flst.-Nr. 6968 ist für eine Bebauung mit einer Doppelhaushälfte geeignet und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gärtenwiesen West“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordungsamt der Stadt Bruchsal zu klären. Der jährliche Erbbauzins für das Grundstück sowie die genaue Grundstücksgröße sind der beigefügten PDF-Liste zu entnehmen. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer …

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Bauplätze im Erbbaurecht „Rödermatt III“ in Oberkirch-Zusenhofen

Auf den Grundstücken ist die Bebauung mit freistehenden Einzelhäusern vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt. Der jährliche Erbbauzins für die Grundstücke und die genauen Grundstücksgrößen sind der beigefügten PDF-Liste zu entnehmen. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen.

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Bauplätze im Erbbaurecht Neubaugebiet „Grötsch/Wallschloe“ in Lauda-Königshofen

Auf dem Grundstück ist die Bebauung mit einem freistehenden Einzelhaus vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt. Der jährliche Erbbauzins für die Grundstücke und die genauen Grundstücksgrößen sind der beigefügten PDF-Liste zu entnehmen. Der Erschließungsbeitrag ist vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen.

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Bauplatz im Erbbaurecht Neubaugebiet „Hondinger Straße“ in Fürstenberg (Hüfingen)

Auf dem Grundstück ist die Bebauung mit einem freistehenden Einzelhaus vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen.

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Bauplatz im Erbbaurecht Neubaugebiet „Hondinger Straße“ in Fürstenberg (Hüfingen)

Auf dem Grundstück ist die Bebauung mit einem freistehenden Einzelhaus vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen.

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Bauplatz im Erbbaurecht Neubaugebiet „Hondinger Straße“ in Fürstenberg (Hüfingen)

Auf dem Grundstück ist die Bebauung mit einem freistehenden Einzelhaus vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen.

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Bauplatz im Erbbaurecht in Riegel, Gewerbeeinheit möglich

Das Grundstück kann mit einem Wohnhaus bebaut werden. Möglich ist auch die Bebauung mit einem Wohnhaus mit Gewerbeeinheit. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt. Nähere Informationen unter: 0761/2188-906

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Einzelhaus in Ühlingen-Birkendorf

Die Bauplätze 63/Teil 1-3 sind bisher noch nicht geteilt. Die Grenzziehung kann daher noch von den Interessenten bestimmt werden. Der Erbbauzins wird dann anhand der endgültigen Größe berechnet. Zulässig ist sowohl Einzelhaus oder Doppelhausbebauung. Innenbereich gem. § 34 Baugesetzbuch. D.h., dass sich die Bauweise an der Umgebungsbebauung orientieren muss. Nähere Informationen unter: 0761/2188-905

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Einzelhaus mit 63/Teil 1 bzw. Doppelhaushälfte in Ühlingen-Birkendorf

Die Bauplätze 63/Teil 1-3 sind bisher noch nicht geteilt. Die Grenzziehung kann daher noch von den Interessenten bestimmt werden. Der Erbbauzins wird dann anhand der endgültigen Größe berechnet. Zulässig ist sowohl Einzelhaus oder Doppelhausbebauung. Innenbereich gem. § 34 Baugesetzbuch. D.h., dass sich die Bauweise an der Umgebungsbebauung orientieren muss. Nähere Informationen unter: 0761/2188-905

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Einzelhaus mit 63/Teil 2 bzw. Doppelhaushälfte in Ühlingen-Birkendorf

Die Bauplätze 63/Teil 1-3 sind bisher noch nicht geteilt. Die Grenzziehung kann daher noch von den Interessenten bestimmt werden. Der Erbbauzins wird dann anhand der endgültigen Größe berechnet. Zulässig ist sowohl Einzelhaus oder Doppelhausbebauung. Innenbereich gem. § 34 Baugesetzbuch. D.h., dass sich die Bauweise an der Umgebungsbebauung orientieren muss. Nähere Informationen unter: 0761/2188-905