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Bauplatz im Wege des Erbbaurechts oder zum Kauf, Baugebiet „Pfarrdobel“

Auf dem Grundstückist ist die Bebauung mit einem freistehenden Einzelhaus vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt. Nähere Informationen unter: 0761/2188-908

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Bauplatz im Wege des Erbbaurechts oder zum Kauf, Baugebiet „Pfarrdobel“

Auf dem Grundstückist ist die Bebauung mit einem freistehenden Einzelhaus vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt. Nähere Informationen unter: 0761/2188-908

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Neubaugebiet „Kapellenbach-Ost“

Der Bauplatz liegt an der südlichen Grenze des Baugebiets. Er kann mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden. Voraussetzung für die Beurkundung ist der gleichzeitige Vertragsabschluss mit dem Bauherrn der anderen Doppelhaushälfte auf Flst.Nr. 6095. Nähere Informationen unter: 0761/2188-905

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Neubaugebiet „Kapellenbach-Ost“

Der Bauplatz liegt an der südlichen Grenze des Baugebiets. Er kann mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden. Voraussetzung für die Beurkundung ist der gleichzeitige Vertragsabschluss mit dem Bauherrn der anderen Doppelhaushälfte auf Flst.Nr. 6096. Nähere Informationen unter: 0761/2188-905

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Neubaugebiet „Kapellenbach-Ost“

Der Bauplatz liegt an der südlichen Grenze des Baugebiets. Er kann mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden. Voraussetzung für die Beurkundung ist der gleichzeitige Vertragsabschluss mit dem Bauherrn der anderen Doppelhaushälfte auf Flst.Nr. 6093. Nähere Informationen unter: 0761/2188-905

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Neubaugebiet „Kapellenbach-Ost“

Der Bauplatz liegt an der südlichen Grenze des Baugebiets. Er kann mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden. Voraussetzung für die Beurkundung ist der gleichzeitige Vertragsabschluss mit dem Bauherrn der anderen Doppelhaushälfte auf Flst.Nr. 6094. Nähere Informationen unter: 0761/2188-905

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Neubaugebiet „Kapellenbach-Ost“

Der Bauplatz eignet sich sowohl zur Bebauung mit einem Einzelhaus mit ein bis zwei Wohneinheiten oder für eine Doppelhausbebauung. Dafür müssen bei Vertragsabschluss beide Bauherren feststehen. Nähere Informationen unter: 0761/2188-905

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Neubaugebiet „Kapellenbach-Ost“

Der Bauplatz eignet sich sowohl zur Bebauung mit einem Einzelhaus mit ein bis zwei Wohneinheiten oder für eine Doppelhausbebauung. Dafür müssen bei Vertragsabschluss beide Bauherren feststehen. Nähere Informationen unter: 0761/2188-905

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Neubaugebiet „Kapellenbach-Ost“

Der Bauplatz liegt an der südlichen Grenze des Baugebiets und stößt im westlichen Bereich an eine Grünfläche. Er eignet sich sowohl zur Bebauung mit einem Einzelhaus mit ein bis zwei Wohneinheiten oder für eine Doppelhausbebauung. Dafür müssen bei Vertragsabschluss beide Bauherren feststehen. Nähere Informationen unter: 0761/2188-905

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Bauplatz im Erbbaurecht, das Grundstück liegt im Titiseeweg (Baulücke)

Auf dem Grundstück ist ist die Bebauung mit einem freistehenden Einzelhaus vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt. Nähere Information unter: 0761/2188-908

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Bauplatz im Erbbaurecht, das Grundstück liegt in der Pfarrer-Schmidt-Straße (Baulücke)

Auf dem Grundstückist ist die Bebauung mit einer Doppelhaushälfte vorgesehen. Nähere Informationen unter: 0761/2188-908

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Bauplatz im Ebbaurecht, Baugebiet Längenberg-Ost in Aach

Das Grundstück ist für eine Einzelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Längenberg-Ost“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt der Stadt Aach zu klären. Nähere Information unter: 0761/2188-904