Bauplatz im Erbbaurecht, Bebauungsplan „Erschland“
Das Grundstück ist für eine Bebauung mit einem Einzelhaus geeignet und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Erschland“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordungsamt der Stadt Hettingen zu klären. Nähere Informationen unter: 0761/2188-909