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Baugebiet „Brünlisbach“

Die Bauplätze 2767/Teil 1-5 sind bisher noch nicht geteilt. Die Grenzziehung kann daher noch von den Interessenten bestimmt werden. Der Erbbauzins wird dann anhand der endgültigen Größe berechnet. Gegebenenfalls ist auch Doppelhausbebauung möglich, wobei der Ortsteil Brünlisbach eher durch Einzelhausbebauung geprägt ist. Brünlisbach liegt unterhalb und unweit von der Brauerei Rothaus entfernt. Nähere Informationen unter: …

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Baugebiet „Brünlisbach“

Die Bauplätze 2767/Teil 1-5 sind bisher noch nicht geteilt. Die Grenzziehung kann daher noch von den Interessenten bestimmt werden. Der Erbbauzins wird dann anhand der endgültigen Größe berechnet. Gegebenenfalls ist auch Doppelhausbebauung möglich, wobei der Ortsteil Brünlisbach eher durch Einzelhausbebauung geprägt ist. Brünlisbach liegt unterhalb und unweit von der Brauerei Rothaus entfernt. Nähere Informationen unter: …

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Bauplatz im Erbbaurecht, Neubaugebiet „Hofmatten“

Die Grundstücke sind für eine Bebauung mit Doppelhaushälften geeignet und liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hofmatten“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordungsamt der Stadt Bühl zu klären. Nähere Informationen unter: 0761/2188-909

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Bauplatz im Erbbaurecht, das Grundstück liegt in der Pfarrer-Schmidt-Straße (Baulücke)

Auf dem Grundstück ist die Bebauung mit einem freistehenden Einzelhaus vorgesehen. Nähere Informationen unter: 0761/2188-908

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Baugebiet „Kirchäcker“

Der Bauplatz liegt neben dem ehemaligen Pfarrhaus und ist leicht hängig. Er eignet sich sehr gut für Einzelhausbebaung mit großzügiger Außenfläche. Die Zuwegung „Am Pfarrgarten“ ist ein Sackgasse mit 3 angrenzenden Baugrundstücken. Das Grunstück kann noch um eine kleine Teilfäche (Weg „Oberer Winkel“) vergrößert werden. Nähere Informationen unter: 0761/2188-905

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Baugebiet „Kirchäcker“

Der Bauplatz liegt im Bereich von Kirche und ehemaligen Pfarrhaus und ist leicht hängig. Er eignet sich sehr gut für Einzelhausbebaung mit großzügiger Außenfläche. Die Zuwegung „Am Pfarrgarten“ ist ein Sackgasse mit 3 angrenzenden Baugrundstücken. Nähere Informationen unter: 0761/2188-905

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Bauplatz im Wege des Erbbaurechts oder zum Kauf, Baugebiet „Pfarrdobel“

Auf dem Grundstückist ist die Bebauung mit einem freistehenden Einzelhaus vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt. Nähere Informationen unter: 0761/2188-908

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Bauplatz im Wege des Erbbaurechts oder zum Kauf, Baugebiet „Pfarrdobel“

Auf dem Grundstückist ist die Bebauung mit einem freistehenden Einzelhaus vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt. Nähere Informationen unter: 0761/2188-908

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Neubaugebiet „Kapellenbach-Ost“

Der Bauplatz liegt an der südlichen Grenze des Baugebiets. Er kann mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden. Voraussetzung für die Beurkundung ist der gleichzeitige Vertragsabschluss mit dem Bauherrn der anderen Doppelhaushälfte auf Flst.Nr. 6095. Nähere Informationen unter: 0761/2188-905

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Neubaugebiet „Kapellenbach-Ost“

Der Bauplatz liegt an der südlichen Grenze des Baugebiets. Er kann mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden. Voraussetzung für die Beurkundung ist der gleichzeitige Vertragsabschluss mit dem Bauherrn der anderen Doppelhaushälfte auf Flst.Nr. 6096. Nähere Informationen unter: 0761/2188-905

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Neubaugebiet „Kapellenbach-Ost“

Der Bauplatz liegt an der südlichen Grenze des Baugebiets. Er kann mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden. Voraussetzung für die Beurkundung ist der gleichzeitige Vertragsabschluss mit dem Bauherrn der anderen Doppelhaushälfte auf Flst.Nr. 6093. Nähere Informationen unter: 0761/2188-905

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Neubaugebiet „Kapellenbach-Ost“

Der Bauplatz liegt an der südlichen Grenze des Baugebiets. Er kann mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden. Voraussetzung für die Beurkundung ist der gleichzeitige Vertragsabschluss mit dem Bauherrn der anderen Doppelhaushälfte auf Flst.Nr. 6094. Nähere Informationen unter: 0761/2188-905