Bauplatz im Wege des Erbbaurechts im Baugebiet „Elme IV“ in Oberharmersbach
Auf dem Grundstück ist die Bebauung mit einem freistehenden Einzelhaus vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen. Nähere Informationen erhalten Sie unter: 0761/2188-908