Bauplätze im Erbbaurecht im Baugebiet „Grabenäcker“ in Mahlspüren im Hegau
Die Grundstücke sind für eine Einzelhausbebauung vorgesehen und liegen im Geltungsbereich des „Bebauungsplans Grabenäcker“. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte direkt mit dem Baurechtsamt der Stadt Stockach. Der jährliche Erbbauzins für die Grundstücke , die genauen Grundstücksgrößen sowie die zu übernehmenden Anlieger- und Erschließungskosten sind der beigefügten PDF-Liste zu entnehmen. Grundstückseigentümer ist der Kath. Kirchenfond Stockach-Wahlwies. …