Bauplatz im Erbbaurecht im Baugebiet „Kirchenacker“ in St. Märgen
Das Grundstück ist für eine Einzelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kirchenacker“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde St. Märgen zu klären. Nähere Informationen unter: 0761/2188-908