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Bauplatz im Erbbaurecht im Baugebiet „Kirchenacker“ in St. Märgen

Das Grundstück ist für eine Einzelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kirchenacker“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde St. Märgen zu klären. Nähere Informationen unter: 0761/2188-908

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Bauplatz im Erbbaurecht im Baugebiet „Kirchenacker“ in St. Märgen

Das Grundstück ist für eine Einzelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kirchenacker“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde St. Märgen zu klären. Nähere Informationen unter: 0761/2188-908

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Bauplatz im Erbbaurecht im Baugebiet „Kirchenacker“ in St. Märgen

Das Grundstück ist für eine Einzelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kirchenacker“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde St. Märgen zu klären. Nähere Informationen unter: 0761/2188-908

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Bauplatz im Erbbaurecht im Baugebiet „Kirchenacker“ in St. Märgen

Das Grundstück ist für eine Doppelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kirchenacker“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde St. Märgen zu klären. Nähere Informationen unter: 0761/2188-908

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Bauplatz im Erbbaurecht im Baugebiet „Kirchenacker“ in St. Märgen

Das Grundstück ist für eine Doppelhaushausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kirchenacker“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde St. Märgen zu klären. Nähere Informationen unter: 0761/2188-908

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Bauplatz im Erbbaurecht im Baugebiet „Kirchenacker“ in St. Märgen

Das Grundstück ist für eine Einzelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kirchenacker“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde St. Märgen zu klären.   Nähere Informationen unter: 0761/2188-908

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Bauplatz im Erbbaurecht, Baugebiet Winkelfeld in Bischweier

Das Grundstück ist für eine Doppelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Winkelfeld“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde Bischweier zu klären.   Nähere Informationen unter: 0761/2188-907

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Bauplatz im Erbbaurecht, Baugebiet Winkelfeld in Bischweier

Das Grundstück ist für eine Doppelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Winkelfeld“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde Bischweier zu klären.   Nähere Informationen unter: 0761/2188-907

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Bauplatz im Erbbaurecht, Baugebiet Winkelfeld in Bischweier

Das Grundstück ist für eine Einzelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Winkelfeld“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde Bischweier zu klären.   Nähere Informationen unter: 0761/2188-907

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Bauplatz im Erbbaurecht, Baugebiet Winkelfeld in Bischweier

Das Grundstück ist für eine Einzelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Winkelfeld“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde Bischweier zu klären.   Nähere Informationen unter: 0761/2188-907

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Bauplatz im Erbbaurecht, Baugebiet Winkelfeld in Bischweier

Das Grundstück ist für eine Einzelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Winkelfeld“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde Bischweier zu klären.   Nähere Informationen unter: 0761/2188-907

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Bauplatz im Erbbaurecht, Baugebiet Winkelfeld in Bischweier

Das Grundstück ist für eine Einzelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Winkelfeld“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde Bischweier zu klären.   Nähere Informationen unter: 0761/2188-907