
Minis in Rom
Große Sonderbeilage des Konradsblatt zur Wallfahrt der Ministrantinnen und Ministranten
Wer eine psychische Erkrankung hat oder durch eine Behinderung eingeschränkt ist, kann manchmal nicht mehr in der Lage sein, wichtige Angelegenheiten selbst zu regeln. Hat man nicht mit entsprechenden Vollmachten vorgesorgt, bestellt das Amtsgericht dann eine sogenannte rechtliche Betreuung, die sich zum Beispiel um die Bankgeschäfte, eine Wohnungssuche, die Pflegegrad-Einstufung oder Behördengänge und -korrespondenz kümmert. Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) in Mannheim geht innovative Wege und stärkt vor allem psychisch erkrankte Menschen mit intensiver Betreuung, so dass eine durch das Amtsgericht eingesetzte rechtliche Betreuung meist nicht nötig wird.
Eine Studie hatte nachgewiesen, dass bis zu fünfzehn Prozent der rechtlichen Betreuungen nicht notwendig gewesen wären, wenn frühere Unterstützungssysteme wie etwa eine Beratung gegriffen hätten. Der SkF Mannheim unterstützt daher Menschen, die sich im organisatorischen Alltag schwer tun, bei komplizierten bürokratischen Vorgängen. Die Mitarbeitenden helfen etwa, das Wohngeld richtig zu beantragen, organisieren Unterstützung für den Haushalt oder „übersetzen“ komplizierte Behördenbriefe und beraten bei den nächsten Schritten. Oft reichen diese kleinen Hilfen im Alltag schon, damit sich eine beeinträchtigte Person wieder zurechtfindet und weiter alleine für sich sorgen kann. Vor allem aber können die Mitarbeitenden des SkF viel schneller helfen.

Eine Betreuung einzurichten dauert in der Regel acht bis neun Monate. Eine Beratung findet hingegen innerhalb von nur zwei bis drei Tagen statt und ermöglicht dadurch ein schnelles und unbürokratisches Handeln. Der SkF unterstützt mit seinem bundesweit eimaligen Angebot „Beratung vor Betreuung“ viele Betroffene in Mannheim und ermöglicht ihnen eine weiterhin eigenständige Lebensführung. Dabei arbeitet er mit Sozialdiensten, Schuldner- und Sozialberatungsstellen, Seniorenberatungsstellen und dem Betreuungsgericht zusammen.
Nach dem Ende der Finanzierung durch die Soziallotterie von Aktion Mensch und vor der weiteren Folgefinanzierung durch die Stadt Mannheim sicherte die Stiftung Erzbischöflicher Stuhl Freiburg das Projekt „Beratung vor Betreuung“ übergangsweise für ein knappes Jahr mit einer Förderung.
Foto: Erzdiözese Freiburg
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