
Vermögen eines großen Geistlichen für „das Gottgefällige“
Der erste Erzbischof der Erzdiözese Freiburg, Bernhard Boll (1756-1836), wirkte zunächst als Philosophieprofessor und als Münsterpfarrer. Als Bischof baute er die neue Freiburger Diözesanverwaltung auf. Mit einer Verfügung von 1832 setzte er das Freiburger Domkapitel als seinen Universalerben ein und verfügte, dass sein Nachlass für „das Gottgefällige, der Kirche Förderliche“ verwendet werden solle. Das Domkapitel gründete unmittelbar nach dem Tod Bernhard Bolls 1836 mit dem Vermögen die Erzbischof-Bernhard-Stiftung. Die Stiftung erinnert so an das Lebenswerk eines großen Geistlichen.