Bauplätze im Erbbaurecht „Rödermatt III“ in Oberkirch-Zusenhofen

Auf den Grundstücken ist die Bebauung mit freistehenden Einzelhäusern vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt.

Der jährliche Erbbauzins für die Grundstücke und die genauen Grundstücksgrößen sind der beigefügten PDF-Liste zu entnehmen. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen.


Gemarkung: Oberkirch-Zusenhofen

Flurstücknr.: 3528, 3529, 3534, 3535

Grundstücksfläche: ab 351 m²

Nutzung: Wohnbau

Jährlicher Erbbauzins: ab 1.092,00 €

Erschließungskosten und KAG-Beiträge: ab 67.392,00 €

Provision: keine

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