Bauplätze im Erbbaurecht „Rödermatt III“ in Oberkirch-Zusenhofen
Auf den Grundstücken ist die Bebauung mit freistehenden Einzelhäusern vorgesehen. Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt.
Der jährliche Erbbauzins für die Grundstücke und die genauen Grundstücksgrößen sind der beigefügten PDF-Liste zu entnehmen. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen.
Gemarkung: Oberkirch-Zusenhofen
Flurstücknr.: 3528, 3529, 3534, 3535
Grundstücksfläche: ab 351 m²
Nutzung: Wohnbau
Jährlicher Erbbauzins: ab 1.092,00 €
Erschließungskosten und KAG-Beiträge: ab 67.392,00 €
Provision: keine