Bauplatz im Erbbaurecht im Baugebiet „Kirchenacker“ in St. Märgen
Das Grundstück ist für eine Einzelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Kirchenacker".
Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde St. Märgen zu klären.
Nähere Informationen unter: 0761/2188-908
Adresse: Abt-Glunk-Weg
Gemarkung: St. Märgen
Flurstücknr.: 91/60
Grundstücksfläche: 436 m²
Nutzung: Wohnbau
Jährlicher Erbbauzins: 2.436,00
Erschließungskosten und KAG-Beiträge: 61.040,00
