Bauplatz im Erbbaurecht, Neubaugebiet „Hofmatten“
Die Grundstücke sind für eine Bebauung mit Doppelhaushälften geeignet und liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hofmatten“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordungsamt der Stadt Bühl zu klären.
Nähere Informationen unter: 0761/2188-909
Adresse: 77815 Bühl
Gemarkung: Moos
Flurstücknr.: 1970/33
Grundstücksfläche: 309 m²
Nutzung: Wohnbau
Jährlicher Erbbauzins: 2.952,00 €
Erschließungskosten und KAG-Beiträge: 18.770,73 €