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Bauplatz im Erbbaurecht im Baugebiet „Kirchenacker“ in St. Märgen

Das Grundstück ist für eine Einzelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Kirchenacker".
Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde St. Märgen zu klären.

Nähere Informationen unter: 0761/2188-908


Adresse: Abt-Glunk-Weg

Gemarkung: St. Märgen

Flurstücknr.: 91/60

Grundstücksfläche: 436 m²

Nutzung: Wohnbau

Jährlicher Erbbauzins: 2.436,00

Erschließungskosten und KAG-Beiträge: 61.040,00


Bauplatz im Erbbaurecht im Baugebiet „Kirchenacker“ in St. Märgen

Das Grundstück ist für eine Einzelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Kirchenacker".
Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde St. Märgen zu klären.

Nähere Informationen unter: 0761/2188-908


Adresse: Abt-Glunk-Weg

Gemarkung: St. Märgen

Flurstücknr.: 91/59

Grundstücksfläche: 418

Nutzung: Wohnbau

Jährlicher Erbbauzins: 2.340,00 €

Erschließungskosten und KAG-Beiträge: 58.520,00 €


Bauplatz im Erbbaurecht im Baugebiet „Kirchenacker“ in St. Märgen

Das Grundstück ist für eine Einzelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Kirchenacker".
Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde St. Märgen zu klären.

Nähere Informationen unter: 0761/2188-908


Adresse: Abt-Glunk-Weg

Gemarkung: St. Märgen

Flurstücknr.: 91/58

Grundstücksfläche: 445 m²

Nutzung: Wohnbau

Jährlicher Erbbauzins: 2.496,00 €

Erschließungskosten und KAG-Beiträge: 62.300,00 €


Bauplatz im Erbbaurecht im Baugebiet „Kirchenacker“ in St. Märgen

Das Grundstück ist für eine Doppelhausbebauung vorgesehen und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Kirchenacker".
Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde St. Märgen zu klären.

Nähere Informationen unter: 0761/2188-908


Adresse: Abt-Glunk-Weg

Gemarkung: St. Märgen

Flurstücknr.: 91/57

Grundstücksfläche: 241 m²

Nutzung: Wohnbau

Jährlicher Erbbauzins: 1.356,00 €

Erschließungskosten und KAG-Beiträge: 33.740,00 €

Was passiert mit den Einnahmen?

Ihre Miete oder Ihre Pacht tut Gutes. Da eine Stiftung Ihre Vertragspartnerin ist, fließt das von Ihnen gezahlte Geld nach Abzug der Kosten in die Förderung von Projekten, die dem Zweck der jeweiligen Stiftung entsprechen. Denn jede Stiftung ist mit ihrem Vermögen nur ihrem Stiftungszweck verpflichtet. Wie jede andere Stiftung auch, müssen wir uns an die Vorgaben aus dem Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht halten. So fördern wir Sanierungen an Kirchen und Pfarrhäusern und helfen damit, unser Kulturgut zu erhalten. Auch helfen wir Menschen in Not, unterstützen Studierende der katholischen Theologie oder fördern christliche Kunst und Kultur – um nur ein paar wenige Beispiele zu nennen.

Stiftungen der
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