Bauplätze im Erbbaurecht „Weiher-Nord“ in Weiher
Die Grundstücke Flst.-Nrn. 6020 und 6021 liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Weiher-Nord“. Die jährlichen Erbbauzinsen für die Grundstücke und sonstige Informationen finden Sie in der Anlage "Preisliste". Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen.
Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bau- und Umweltamt der Gemeinde Ubstadt-Weiher zu klären.
Adresse: Ludwig-Simon-Ring
Gemarkung: Weiher
Flurstücknr.: 6020, 6021
Grundstücksfläche: 286 bzw. 287 m²
Nutzung: Wohnbau
Jährlicher Erbbauzins: 2.820,00 bzw. 2.832,00 €
Erschließungskosten und KAG-Beiträge: 57.213,73 € bzw. 57.413,77 €