Bauplätze im Erbbaurecht „In der Burghalde“ in Stockach

Die Grundstücke sind für eine Einzelhausbebauung vorgesehen und liegen im Geltungsbereich des "Bebauungsplans Burghalde".  Baurechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Baurechtsamt der Stadt Stockach.

Der jährliche Erbbauzins für die Grundstücke und die genauen Grundstücksgrößen sowie die zu übernehmenden Anlieger- und Erschließungskosten sind der beigefügten PDF-Liste zu entnehmen.

Nähere Informationen unter 0761/2188-904.

 


Adresse: Wilhelm-Liebherr-Str./
Caroline-Krähmer-Str.

Gemarkung: Stockach

Flurstücknr.: 861/26, 861/36, 861/34, 861/38

Grundstücksfläche: ab 406 m²

Nutzung: Wohnbau

Jährlicher Erbbauzins: ab 3.912,00 €

Erschließungskosten und KAG-Beiträge: ab 42.510,24 €

Provision: keine

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