Bauplätze im Erbbaurecht „Gärtenwiesen West“ in Büchenau

Die Grundstücke Flst.-Nrn. 6967 und 6968 sind für eine Bebauung mit einer Doppelhaushälfte geeignet und liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gärtenwiesen West“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordungsamt der Stadt Bruchsal zu klären.

Der jährliche Erbbauzins für die Grundstücke sowie die genauen Grundstücksgrößen sind der beigefügten PDF-Liste zu entnehmen. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen.


Adresse: Margeritenweg 18 und 20, Büchenau

Gemarkung: Büchenau

Flurstücknr.: 6967, 6968

Nutzung: Wohnbau

Erschließungskosten und KAG-Beiträge: 125,00 €/m²

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