Bauplatz im Erbbaurecht, Neubaugebiet „Sonnenbühl“
Das Grundstück ist für eine Bebauung mit einem Einzelhaus geeignet und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sonnenbühl“. Baurechtliche Fragen sind direkt mit dem Bauordungsamt der Gemeinde Ostrach zu klären.
Nähere Informationen unter: 0761/2188-909
Adresse: 88356 Ostrach
Gemarkung: Burgweiler
Flurstücknr.: 433/25
Grundstücksfläche: 809 m²
Nutzung: Wohnbau
Jährlicher Erbbauzins: auf Anfrage
Erschließungskosten und KAG-Beiträge: auf Anfrage