
Bauplatz im Erbbaurecht Neubaugebiet, Lobenfelder Weg II
Das Grundstück ist für ein Einfamilienhaus geeignet und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Baurechtliche Fragen klären Sie am besten direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde Lobbach.
Nähere Informationen unter: 06221/9001-22
Adresse: Lerchenweg 6
74931 Lobbach
Gemarkung: Lobenfeld
Flurstücknr.: 1290
Grundstücksfläche: 478 m²
Nutzung: Wohnbau
Jährlicher Erbbauzins: 1.392,00 €
Erschließungskosten und KAG-Beiträge: 54.014,00 €